Informationen zu den ersten Unternehmungen
wenn Ihr Angehöriger zuhause verstirbt, sind zwei Anrufe zu tätigen:
- Benachrichtigen Sie bitte zuerst die zuständige Hausärztin/den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschafts-/Notfalldienst (bundesweite Telefonnummer 116 117), damit diese/r die Todesbescheinigung ausstellt.
- Wenden Sie sich dann an uns, damit wir alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen und Sie begleiten können.
Rufen Sie uns gerne auch an, wenn Sie Ihren Verstorbenen noch bei sich behalten möchten. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten sollten.
wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus/Hospiz oder im Senioren-/Pflegeheim verstirbt:
- wird eine Ärztin/ein Arzt von der Einrichtung automatisch informiert, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Wenden Sie sich dann an uns, damit wir alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen und Sie begleiten können. Danach setzen wir uns umgehend mit der Einrichtung in Verbindung.
Wir sind rund um die Uhr für Sie telefonisch erreichbar.