Der Tod ist ein Thema, das viele Menschen verständlicherweise verdrängen. Dabei haben Sie viele Möglichkeiten, Dinge zu Lebzeiten so zu regeln, wie Sie es wünschen. Hierfür gibt es das Testament, mit dem Sie Ihr Erbe regeln können.
Ohne das Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Möchten Sie sicherstellen, dass ein Familienvermögen oder ein von Ihnen erarbeitetes Vermögen zusammengehalten wird?
Vielleicht möchten Sie auch ein Familienmitglied von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen?
Oder Sie möchten Ihr Erbe einer Person zukommen lassen, die nach der gesetzlichen Erbfolge nichts erhalten würde?
In all diesen Fällen ist ein Testament erforderlich. Dieses muss, wenn es nicht notariell errichtet wird, einige formelle Voraussetzungen erfüllen.
Es muss
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ergänzungen oder Änderungen vornehmen, müssen diese am Ende wieder mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.
Oder Sie machen ein neues Testament, das Neueste ist das Gültige.
In einem Testament können Sie Ihren Willen frei bestimmen, beachten Sie jedoch:
Gesetzliche Erben können Sie im Testament von der Erbfolge ausschließen, müssen aber bedenken, dass Kinder, Ehepartner und – wenn es keine Kinder gibt – Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Dieser ist ein Anspruch auf Geldzahlung in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils.
Testament und Erbe sind umfangreiche Themen, die in Ruhe überlegt sein wollen. Für eine fachliche und rechtsverbindliche Beratung stehen Ihnen Rechtsanwälte und Notare gern zur Verfügung.
Stets an Ihrer Seite unterstützen wir Sie bei allen Aufgaben. Ein Auszug unserer Dienstleistungen im Überblick: