Wie kommt es dazu?
Kann der verständigte Arzt/die verständigte Ärztin die genaue Todesursache nicht feststellen, weil ihm/ihr z.B. der Krankheitsverlauf des/der Verstorbenen nicht bekannt war oder Anzeichen sprechen für einen nicht natürlichen Tod, so wird auf der Todesbescheinigung die Todesursache als ungeklärt vermerkt.
Was ist zu tun?
Der Arzt/die Ärztin sind in diesem Fall verpflichtet die Polizei zu informieren. Diese nehmen den Sachverhalt vor Ort auf und entscheiden, ob eine Beschlagnahmung erfolgt. Wenn der Leichnam beschlagnahmt wird, beauftragt die Polizei den Bestatter, der für die Bergung und Überführung des/der Verstorbenen einen Vertrag mit der Polizei geschlossen hat. Der/die Verstorbene wird üblicherweise dann zuerst auf den ortsansässigen Friedhof verbracht.
Wie geht es weiter?
Die zuständigen Staatsanwaltschaft erhält den von der Polizei erstellten Bericht und entscheidet, ob zur weiteren Klärung der Todesursache eine Obduktion veranlasst wird. Nach einer evtl. Obduktion erteilt die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung
Wem kann ich einen Bestattungsauftrag erteilen?
Trotz vorheriger Beschlagnahmung durch die Polizei/Staatsanwaltschaft und der Überführung durch den Vertragsbestatter der Polizei sind Sie vollkommen frei in der Wahl des Bestattungsunternehmens.
Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr Verstorbener/Ihre Verstorbene beschlagnahmt wurde. Wir nehmen uns gerne die Zeit um mit Ihnen in einem Trauergespräch alles weitere zu besprechen. Danach stellen wir den Kontakt mit der zuständigen Polizei her und erledigen die Formalitäten für Sie.
Stets an Ihrer Seite unterstützen wir Sie bei allen Aufgaben. Ein Auszug unserer Dienstleistungen im Überblick: